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Datenschutz

Datenschutz-Aktenordner
stockpics/stock.adobe.com

Die Verfassung des Landes Brandenburg und das Grundgesetz gewährleisten ein Grundrecht auf Datenschutz. Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Innerhalb der Europäischen Union ist der Datenschutz weitgehend einheitlich geregelt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht führt als unabhängige Behörde die Aufsicht sowohl über die brandenburgischen öffentlichen als auch über nicht öffentliche Stellen, die ihren Sitz in Brandenburg haben. Sie informiert hier über rechtliche Grundlagen des Datenschutzes und ihre Auslegung sowie über die Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichtsbehörden.

Die Verfassung des Landes Brandenburg und das Grundgesetz gewährleisten ein Grundrecht auf Datenschutz. Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Innerhalb der Europäischen Union ist der Datenschutz weitgehend einheitlich geregelt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht führt als unabhängige Behörde die Aufsicht sowohl über die brandenburgischen öffentlichen als auch über nicht öffentliche Stellen, die ihren Sitz in Brandenburg haben. Sie informiert hier über rechtliche Grundlagen des Datenschutzes und ihre Auslegung sowie über die Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichtsbehörden.

Akteneinsicht

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Destina/stock.adobe.com

Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz gewährt ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht. Der Anspruch geht auf eine Vorgabe der Verfassung des Landes Brandenburg zurück. Zwar ist der Informationszugang nicht von Voraussetzungen abhängig, aber an bestimmte Verfahrensregelungen gebunden. Insbesondere werden berechtigte Interessen Dritter geschützt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes. Sie informiert hier über rechtliche Grundlagen des Informationszugangs, ihre Auslegung sowie über die Zusammenarbeit mit anderen Kontrollbehörden.

Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz gewährt ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht. Der Anspruch geht auf eine Vorgabe der Verfassung des Landes Brandenburg zurück. Zwar ist der Informationszugang nicht von Voraussetzungen abhängig, aber an bestimmte Verfahrensregelungen gebunden. Insbesondere werden berechtigte Interessen Dritter geschützt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes. Sie informiert hier über rechtliche Grundlagen des Informationszugangs, ihre Auslegung sowie über die Zusammenarbeit mit anderen Kontrollbehörden.

Aktuelle Meldungen

104. - 105. DSK: Zugriff aus Drittländern auf personenbezogene Daten

In ihrem Beschluss vom 31. Januar 2023 bewertet die Datenschutzkonferenz die Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht. Weiterlesen ...

Einladung: 17. Europäischer Datenschutztag am 30. Januar 2023

Die Datenschutzkonferenz lädt ein, den Livestream der Veranstaltung "Der Data Act und die Zukunft des Datenschutzes" am 30. Januar 2023 zu verfolgen. Weiterlesen ...

104. DSK: Bewertung der Microsoft-Onlinedienste

In ihrer Bewertung erläutert die Datenschutzkonferenz, dass Verantwortliche den datenschutzkonformen Betrieb von Microsoft 365 nicht nachweisen können. Weiterlesen ...


104. DSK: Verbrauchervorschriften über digitale Produkte

In ihrem Beschluss informiert die Datenschutzkonferenz über die Auswirkungen der neuen Verbrau-chervorschriften über digitale Produkte im BGB auf das Datenschutzrecht. Weiterlesen ...

104. DSK: Petersberger Erklärung

Die Datenschutzkonferenz fordert in einer Grundsatzentschließung transparente und nachvollziehbare Regeln für die wissenschaftliche Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Weiterlesen ...

DSK: Kurzgutachten zu Facebook

Die Datenschutzkonferenz hat ein Gutachten aktualisiert, in dem sie bereits im Frühjahr 2022 festgestellt hat, dass Facebook-Fanpages nicht datenschutzgerecht betrieben werden können. Weiterlesen ...