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Meldung einer Datenschutzverletzung nach Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) durch den Verantwortlichen

Aus technischen Gründen können wir vorübergehend keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Formulars anbieten. Eine Transportverschlüsselung ist jedoch gewährleistet. Wir empfehlen, auf die Übermittelung personenbezogener Daten hoher Sensitivität über das Formular möglichst zu verzichten. Gerne können Sie uns stattdessen eine verschlüsselte E-Mail schicken oder auf postalischem Wege Kontakt aufnehmen. Unser IT-Dienstleister arbeitet derzeit an einer Lösung.

Wir  bitten Sie, folgende Hinweise zu beachten:

  • Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, Art. 4 Nr. 12 DS-GVO.
  • Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche diese unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde, außer, der Datenschutzvorfall führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, Art. 33 Abs. 1 DS-GVO.
  • Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.
  • Wenn Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, kann der Verantwortliche diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung stellen.

Aus technischen Gründen können wir vorübergehend keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Formulars anbieten. Eine Transportverschlüsselung ist jedoch gewährleistet. Wir empfehlen, auf die Übermittelung personenbezogener Daten hoher Sensitivität über das Formular möglichst zu verzichten. Gerne können Sie uns stattdessen eine verschlüsselte E-Mail schicken oder auf postalischem Wege Kontakt aufnehmen. Unser IT-Dienstleister arbeitet derzeit an einer Lösung.

Wir  bitten Sie, folgende Hinweise zu beachten:

  • Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, Art. 4 Nr. 12 DS-GVO.
  • Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche diese unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde, außer, der Datenschutzvorfall führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, Art. 33 Abs. 1 DS-GVO.
  • Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.
  • Wenn Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, kann der Verantwortliche diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung stellen.

Hintergrund der Meldung

Angaben zur verantwortlichen Organisation

Angaben zur meldenden Person

Ansprechperson für weitere Informationen (falls von 3. abweichend)

Beschreibung des Vorfalls

Folgen der Datenschutzverletzung

Sonstige Mitteilungen