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Formulare und Musterschreiben

Beschwerdeformular für Bürgerinnen und Bürger

Mithilfe des Online-Formulars können Bürgerinnen und Bürger der Landesbeauftragten eine Beschwerde über einen Datenschutzverstoß übermitteln. Bitte nutzen Sie es nur, wenn Sie von dem Datenschutzverstoß selbst betroffen sind. Das Formular dient der Wahrnehmung des  Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung.

Beschwerdeformular für Bürgerinnen und Bürger

Mithilfe des Online-Formulars können Bürgerinnen und Bürger der Landesbeauftragten eine Beschwerde über einen Datenschutzverstoß übermitteln. Bitte nutzen Sie es nur, wenn Sie von dem Datenschutzverstoß selbst betroffen sind. Das Formular dient der Wahrnehmung des  Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung.

Musterschreiben

Mithilfe vorformulierter Musterschreiben können Sie Ihre Rechte (Auskunft zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Berichtigung, Widerspruch, Löschung) gegenüber Behörden, Unternehmen und anderen Verantwortlichen auf einfachem Weg einfordern.

Musterschreiben

Mithilfe vorformulierter Musterschreiben können Sie Ihre Rechte (Auskunft zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Berichtigung, Widerspruch, Löschung) gegenüber Behörden, Unternehmen und anderen Verantwortlichen auf einfachem Weg einfordern.


Meldung der Datenschutzbeauftragten

Verantwortliche sind nach Artikel 37 Absatz 7 Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Hierzu stellen wir ein Online-Formular zur Verfügung.

Meldung der Datenschutzbeauftragten

Verantwortliche sind nach Artikel 37 Absatz 7 Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Hierzu stellen wir ein Online-Formular zur Verfügung.

Meldung gemäß Artikel 33 DS-GVO

Verantwortliche müssen der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Datenschutzverletzung nach Artikel 33 unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden melden. Sie können hierfür ein Online-Formular verwenden.

Meldung gemäß Artikel 33 DS-GVO

Verantwortliche müssen der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Datenschutzverletzung nach Artikel 33 unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden melden. Sie können hierfür ein Online-Formular verwenden.