Formulare und Musterschreiben
Beschwerdeformular für Bürgerinnen und Bürger
Mithilfe des Online-Formulars können Bürgerinnen und Bürger der Landesbeauftragten eine Beschwerde über einen Datenschutzverstoß übermitteln. Bitte nutzen Sie es nur, wenn Sie von dem Datenschutzverstoß selbst betroffen sind. Das Formular dient der Wahrnehmung des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung.
Beschwerdeformular für Bürgerinnen und Bürger
Mithilfe des Online-Formulars können Bürgerinnen und Bürger der Landesbeauftragten eine Beschwerde über einen Datenschutzverstoß übermitteln. Bitte nutzen Sie es nur, wenn Sie von dem Datenschutzverstoß selbst betroffen sind. Das Formular dient der Wahrnehmung des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung.
Musterschreiben
Mithilfe vorformulierter Musterschreiben können Sie Ihre Rechte (Auskunft zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Berichtigung, Widerspruch, Löschung) gegenüber Behörden, Unternehmen und anderen Verantwortlichen auf einfachem Weg einfordern.
Musterschreiben
Mithilfe vorformulierter Musterschreiben können Sie Ihre Rechte (Auskunft zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Berichtigung, Widerspruch, Löschung) gegenüber Behörden, Unternehmen und anderen Verantwortlichen auf einfachem Weg einfordern.
Beschwerdeverfahren bei Datenübermittlung in die USA
Unter dem EU-US Data Privacy Framework besteht für EU-/EWR-Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Beschwerde, wenn sie sich durch die Verarbeitung ihrer Daten in den USA in ihren Rechten verletzt sehen.
Beschwerdeverfahren bei Datenübermittlung in die USA
Unter dem EU-US Data Privacy Framework besteht für EU-/EWR-Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Beschwerde, wenn sie sich durch die Verarbeitung ihrer Daten in den USA in ihren Rechten verletzt sehen.
Antrag auf Datenzugang nach Artikel 40 Absatz 4 DSA
Forschende können Zugang zu Daten sehr großer Online-Plattformen und -Suchmaschinen für wissenschaftliche Zwecke erhalten. Dadurch sollen systemische Risiken analysiert und Maßnahmen zur Risikominderung bewertet werden. Dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung des Forschungsersuchens.
Antrag auf Datenzugang nach Artikel 40 Absatz 4 DSA
Forschende können Zugang zu Daten sehr großer Online-Plattformen und -Suchmaschinen für wissenschaftliche Zwecke erhalten. Dadurch sollen systemische Risiken analysiert und Maßnahmen zur Risikominderung bewertet werden. Dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung des Forschungsersuchens.
Auskunft aus dem Schengener Informationssystem
Auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2018/1862 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunft zu den im Schengener Informationssystem gespeicherten Daten zur eigenen Person an das Bundeskriminalamt zu richten.
Auskunft aus dem Schengener Informationssystem
Auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2018/1862 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunft zu den im Schengener Informationssystem gespeicherten Daten zur eigenen Person an das Bundeskriminalamt zu richten.
Auskunft aus dem Visa-Informationssystem
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunft zu den im Visa-Informationssystem gespeicherten Daten zur eigenen Person an das Bundesverwaltungsamt zu richten.
Auskunft aus dem Visa-Informationssystem
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunft zu den im Visa-Informationssystem gespeicherten Daten zur eigenen Person an das Bundesverwaltungsamt zu richten.
Meldung der bzw. des Datenschutzbeauftragten
Verantwortliche sind nach Artikel 37 Absatz 7 Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Hierzu stellen wir ein Online-Formular zur Verfügung.
Meldung der bzw. des Datenschutzbeauftragten
Verantwortliche sind nach Artikel 37 Absatz 7 Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Hierzu stellen wir ein Online-Formular zur Verfügung.
Meldung gemäß Artikel 33 DS-GVO
Verantwortliche müssen der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Datenschutzverletzung nach Artikel 33 unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden melden. Sie können hierfür ein Online-Formular verwenden.
Meldung gemäß Artikel 33 DS-GVO
Verantwortliche müssen der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Datenschutzverletzung nach Artikel 33 unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden melden. Sie können hierfür ein Online-Formular verwenden.