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Zuständigkeiten

Europa

Mit der Datenschutzkonvention des Europarates wurde 1981 das erste internationale Instrument zum Schutz personenbezogener Daten verabschiedet. Der Europäische Datenschutzausschuss wirkt auf einen einheitlichen Datenschutz zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hin. Unterdessen stellt der Europäische Datenschutzbeauftragte die unabhängige Datenschutzaufsicht gegenüber den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union sicher.

Europa

Mit der Datenschutzkonvention des Europarates wurde 1981 das erste internationale Instrument zum Schutz personenbezogener Daten verabschiedet. Der Europäische Datenschutzausschuss wirkt auf einen einheitlichen Datenschutz zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hin. Unterdessen stellt der Europäische Datenschutzbeauftragte die unabhängige Datenschutzaufsicht gegenüber den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union sicher.

  • Europarat

    Der Europarat ist eine europäische internationale Organisation. Es ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden. In seinem Internetangebot informiert der Europarat unter anderem über die Datenschutzkonvention (Konvention 108 des Europarats) sowie über Protokolle und Übereinkommen des Europarats auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte.

    Der Europarat ist eine europäische internationale Organisation. Es ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden. In seinem Internetangebot informiert der Europarat unter anderem über die Datenschutzkonvention (Konvention 108 des Europarats) sowie über Protokolle und Übereinkommen des Europarats auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte.

  • Europäischer Datenschutzausschuss

    Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert.

    Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert.

  • Europäischer Datenschutzbeauftragter

    Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre zu gewährleisten und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union zu fördern.

    Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre zu gewährleisten und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union zu fördern.

Bundesrepublik

Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden in Bund und Ländern üben auf Bundesebene bzw. innerhalb ihrer Länder die Datenschutzaufsicht aus. Religionsgemeinschaften und Rundfunkanstalten verfügen teilweise über eine eigene, unabhängige Datenschutzaufsicht.

Bundesrepublik

Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden in Bund und Ländern üben auf Bundesebene bzw. innerhalb ihrer Länder die Datenschutzaufsicht aus. Religionsgemeinschaften und Rundfunkanstalten verfügen teilweise über eine eigene, unabhängige Datenschutzaufsicht.


Brandenburg

Grundsätzlich ist innerhalb Brandenburgs die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für die Datenschutzaufsicht im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich zuständig. Bei einigen international tätigen Unternehmen sowie im Bereich von Grundsicherung und Sozialversicherung bestehen aber teilweise abweichende Zuständigkeiten.

Brandenburg

Grundsätzlich ist innerhalb Brandenburgs die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für die Datenschutzaufsicht im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich zuständig. Bei einigen international tätigen Unternehmen sowie im Bereich von Grundsicherung und Sozialversicherung bestehen aber teilweise abweichende Zuständigkeiten.