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Grundsicherung für Arbeitssuchende

Zum 1. Januar 2011 trat die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft. Die bisherigen Arbeitsagenturen, also die vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärte Mischverwaltung aus Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit, gingen damit vollständig in die Verantwortung des Bundes über. Für Kommunen, welche die Grundsicherung weiterhin eigenständig übernehmen, änderte sich nichts.

Die datenschutzrechtliche Aufsicht ist wie folgt organisiert:

Für die Datenschutzkontrolle in den von der Bundesagentur für Arbeit betriebenen Jobcentern liegt die Zuständigkeit künftig beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Aufsichtsbehörde für die brandenburgischen Kommunen, die sich entschieden haben, die Langzeitarbeitslosen eigenständig zu betreuen, bleibt die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Dabei handelt es sich um folgende Landkreise:

  • Landkreis Havelland
  • Landkreis Oberhavel
  • Landkreis Oder-Spree
  • Landkreis Ostprignitz-Ruppin
  • Landkreis Potsdam-Mittelmark
  • Landkreis Spree-Neiße
  • Landkreis Uckermark

Gerne können Sie sich mit Fragen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer Daten durch die Jobcenter der letztgenannten Kommunen an uns wenden.

Zum 1. Januar 2011 trat die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft. Die bisherigen Arbeitsagenturen, also die vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärte Mischverwaltung aus Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit, gingen damit vollständig in die Verantwortung des Bundes über. Für Kommunen, welche die Grundsicherung weiterhin eigenständig übernehmen, änderte sich nichts.

Die datenschutzrechtliche Aufsicht ist wie folgt organisiert:

Für die Datenschutzkontrolle in den von der Bundesagentur für Arbeit betriebenen Jobcentern liegt die Zuständigkeit künftig beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Aufsichtsbehörde für die brandenburgischen Kommunen, die sich entschieden haben, die Langzeitarbeitslosen eigenständig zu betreuen, bleibt die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Dabei handelt es sich um folgende Landkreise:

  • Landkreis Havelland
  • Landkreis Oberhavel
  • Landkreis Oder-Spree
  • Landkreis Ostprignitz-Ruppin
  • Landkreis Potsdam-Mittelmark
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