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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 17. Dezember 2020

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ist bemüht, ihr Internetangebot im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz vom 17. September 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.lda.brandenburg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Internetangebot ist teilweise mit den Vorgaben der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vereinbar.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Dieses Internetangebot wurde am 17. Dezember 2020 freigeschaltet; mit dem Webhosting ist der Brandenburgische IT-Dienstleister beauftragt. Dieser Landesbetrieb stellt ein Content-Management-System zur Verfügung, dessen aktuelle Version die gültigen Vorgaben zur Barrierefreiheit berücksichtigt.

Im Folgenden sind die uns bekannten, nicht barrierefreien Inhalte sowie die Gründe, aus denen sie nicht barrierefrei sind, aufgeführt:

  • Die meisten PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit nicht oder nicht vollständig. Dies betrifft sowohl die von der Landesbeauftragten selbst erstellten Dokumente als auch solche, die von anderen Stellen – beispielsweise von anderen Gremien für den Datenschutz oder die Informationsfreiheit – übernommen wurden.
  • Wir sind bestrebt, die Vorgaben zur Barrierefreiheit bei den von uns selbst erstellten PDF-Dokumenten künftig zu berücksichtigen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wird dies sukzessive – beginnend mit den neu zu erstellenden PDF-Dokumenten – erfolgen.
  • Bei den anderen Stellen, von denen wir PDF-Dokumente übernehmen, handelt es sich um Dritte im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese werden von uns weder finanziert noch unterliegen sie der Kontrolle durch die Landesbeauftragte. Folglich haben wir auf die Barrierefreiheit der von ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente keinen Einfluss. Diese Ausnahme betrifft beispielsweise auch unsere Tagungsbände von Veranstaltungen, sofern sie Beiträge Dritter enthalten. Die Landesbeauftragte wird sich bemühen, gegenüber den genannten Stellen darauf hinzuwirken, künftig bei der Erstellung von PDF-Dateien die Vorgaben zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Die bekannten Unvereinbarkeiten beschreiben Abweichungen von den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.1. Diese stellen den aktuellen Standard für die digitale Barrierefreiheit dar und sind nach § 2 Absatz 3 Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung  anzuwenden.

Die Umstellung des Internetangebots der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht auf ein neues Content-Management-System ist noch nicht abgeschlossen. Einige Prüfungen auf Barrierefreiheit der Website konnten daher noch nicht durchgeführt werden. Sobald die Umstellung abgeschlossen ist, wird die Landesbeauftragte die noch ausstehenden Prüfungen vornehmen und diese Erklärung in Abhängigkeit von dem Ergebnis ergänzen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Dezember 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit des Internetangebots mit den Anforderungen der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung wurde durch die Landesbeauftragte selbst durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17. Dezember 2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sofern Sie einen Mangel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitteilen möchten, erreichen Sie uns wie folgt:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

Bitte beachten Sie gegebenenfalls unsere Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mails.

Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der so eingehenden Mitteilungen ist die Internetredaktion (Gruppe „Informationszugang und Öffentlichkeitsarbeit“ im Bereich Recht / Gruppe „Technik und Organisation 2“ im Bereich Technik und Organisation) zuständig. Sie ist unter den oben angegebenen Kontaktdaten zu erreichen.

Falls Sie Unterstützung benötigen, um nicht oder nicht vollständig barrierefreie Inhalte dieses Internetangebots nutzen zu können, lassen Sie uns dies bitte wissen.

Wir sind bestrebt, Ihnen so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen, zu antworten.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der nach § 4 Abs. 3 Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung eingerichteten Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration
und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: landesbehindertenbeauftragte@msgiv.brandenburg.de
Telefon: 0331 866-5014

Die Durchsetzungsstelle prüft den Antrag aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung des Internetangebots durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, an. Sie hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnologie, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.