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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 14. November 2025

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ist bemüht, ihr Internetangebot im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz vom 17. September 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.lda.brandenburg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Internetangebot ist teilweise mit den Vorgaben der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vereinbar.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Dieses Internetangebot wurde am 17. Dezember 2020 freigeschaltet; mit dem Webhosting ist der Brandenburgische IT-Dienstleister beauftragt. Dieser Landesbetrieb stellt ein Content-Management-System zur Verfügung, dessen aktuelle Version die gültigen Vorgaben zur Barrierefreiheit berücksichtigt.

Das Internetangebot beinhaltet PDF-Dokumente, die von anderen Stellen – beispielsweise von anderen Gremien für den Datenschutz oder die Informationsfreiheit – übernommen wurden; diese PDF-Dokumente sind in der Regel nicht barrierefrei. Bei den anderen Stellen handelt es sich um Dritte im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 Buchstabe e der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese werden von uns weder finanziert noch unterliegen sie der Kontrolle durch die Landesbeauftragte. Folglich haben wir auf die Barrierefreiheit der von ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente keinen Einfluss. Die Landesbeauftragte wird sich jedoch bemühen, gegenüber den genannten Stellen darauf hinzuwirken, künftig bei der Erstellung von PDF-Dateien die Vorgaben zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Die von der Landesbeauftragten selbst erstellten PDF-Dokumente sind grundsätzlich barrierefrei. Eine Ausnahme bilden nur die Tagungsbände unserer Veranstaltung Internationales Symposium, da diese auch Inhalte Dritter umfassen, sowie die meisten Tätigkeitsberichte. Letzteres Angebot werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten sukzessive überarbeiten.

Die bekannten Unvereinbarkeiten beschreiben Abweichungen von den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.1. Diese stellen den aktuellen Standard für die digitale Barrierefreiheit dar und sind nach § 2 Absatz 3 Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung  anzuwenden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Dezember 2020 erstellt und am 14. November 2025 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit des Internetangebots mit den Anforderungen der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung wurde durch die Landesbeauftragte selbst durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sofern Sie einen Mangel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitteilen möchten, erreichen Sie uns wie folgt:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

Bitte beachten Sie gegebenenfalls unsere Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mails.

Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der so eingehenden Mitteilungen ist die Internetredaktion (Gruppe „Informationszugang und Öffentlichkeitsarbeit“ im Bereich Recht / Gruppe „Technik und Organisation 2“ im Bereich Technik und Organisation) zuständig. Sie ist unter den oben angegebenen Kontaktdaten zu erreichen.

Falls Sie Unterstützung benötigen, um nicht oder nicht vollständig barrierefreie Inhalte dieses Internetangebots nutzen zu können, lassen Sie uns dies bitte wissen.

Wir sind bestrebt, Ihnen so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen, zu antworten.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der nach § 4 Abs. 3 Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung eingerichteten Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen:

Ministerium für Gesundheit und Soziales
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
E-Mail: durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de
Telefon: 0331 866-5048

Die Durchsetzungsstelle prüft den Antrag aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung des Internetangebots durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Sie hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnologie beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.