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PayPal

Stand: Februar 2022

Das Unternehmen PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (PayPal) mit Sitz in Luxemburg, verfügt über eine unselbständige Zweigniederlassung in Brandenburg. Hier findet nach derzeitigem Kenntnisstand keine relevante Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten statt. Die Zweigniederlassung erbringt unter anderem Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Marktforschung für Unternehmen, die mit PayPal verbunden sind. Die vormals hier ansässige PayPal Deutschland GmbH ist im November 2021 mit der PayPal Public Limited Company (PLC) mit Sitz in Irland verschmolzen. Eine federführende Aufsichtsbefugnis der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht über die nunmehr vorhandene Zweigniederlassung besteht nicht.

Federführend aufsichtsbefugt für datenschutzrechtliche Fragestellungen und Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der PayPal-Dienste in Europa ist die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD) des Großherzogtums Luxemburg. Aufgrund der oben genannten Niederlassung ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht jedoch gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz die sachnächste Aufsichtsbehörde innerhalb Deutschlands und deshalb die zuständige Ansprechpartnerin.

Insofern jemand bei der Aufsichtsbehörde seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes Beschwerde einlegt, wäre bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt normalerweise ein Verfahren gemäß Art. 56, 60 ff. Datenschutz-Grundverordnung zur Zusammenarbeit zwischen der deutschen und einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde einzuleiten. Hierbei würde der Beschwerdefall zunächst in ein gemeinsames EU-Informationssystem eingepflegt, sodass die federführende Aufsichtsbehörde Kenntnis von dem Vorgang erhält und diesen bearbeiten kann. Das weitere Vorgehen der federführenden Aufsichtsbehörde hängt jeweils vom konkreten Beschwerdefall ab.

Allerdings steht es Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern jederzeit offen, sich mit den vollständigen Beschwerdeunterlagen direkt an die CNPD zu wenden, die unter  https://cnpd.public.lu/de/particuliers/faire-valoir/formulaire-plainte.html auch in deutscher Sprache ein Kontaktformular zur Verfügung stellt.

Stand: Februar 2022

Das Unternehmen PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (PayPal) mit Sitz in Luxemburg, verfügt über eine unselbständige Zweigniederlassung in Brandenburg. Hier findet nach derzeitigem Kenntnisstand keine relevante Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten statt. Die Zweigniederlassung erbringt unter anderem Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Marktforschung für Unternehmen, die mit PayPal verbunden sind. Die vormals hier ansässige PayPal Deutschland GmbH ist im November 2021 mit der PayPal Public Limited Company (PLC) mit Sitz in Irland verschmolzen. Eine federführende Aufsichtsbefugnis der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht über die nunmehr vorhandene Zweigniederlassung besteht nicht.

Federführend aufsichtsbefugt für datenschutzrechtliche Fragestellungen und Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der PayPal-Dienste in Europa ist die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD) des Großherzogtums Luxemburg. Aufgrund der oben genannten Niederlassung ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht jedoch gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz die sachnächste Aufsichtsbehörde innerhalb Deutschlands und deshalb die zuständige Ansprechpartnerin.

Insofern jemand bei der Aufsichtsbehörde seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes Beschwerde einlegt, wäre bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt normalerweise ein Verfahren gemäß Art. 56, 60 ff. Datenschutz-Grundverordnung zur Zusammenarbeit zwischen der deutschen und einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde einzuleiten. Hierbei würde der Beschwerdefall zunächst in ein gemeinsames EU-Informationssystem eingepflegt, sodass die federführende Aufsichtsbehörde Kenntnis von dem Vorgang erhält und diesen bearbeiten kann. Das weitere Vorgehen der federführenden Aufsichtsbehörde hängt jeweils vom konkreten Beschwerdefall ab.

Allerdings steht es Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern jederzeit offen, sich mit den vollständigen Beschwerdeunterlagen direkt an die CNPD zu wenden, die unter  https://cnpd.public.lu/de/particuliers/faire-valoir/formulaire-plainte.html auch in deutscher Sprache ein Kontaktformular zur Verfügung stellt.