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Auskunft aus dem Schengener Informationssystem

Das Schengener Informationssystem (SIS) basiert auf der Verordnung (EU) 2018/1862. Es handelt sich um ein Informationssystem für die Behörden der sogenannten Schengen-Länder, das aus nicht öffentlichen Datenbanken besteht. Sie dienen dem Austausch von Informationen in den Bereichen Sicherheit und Grenzmanagement in Europa. Deutschland ist Mitglied des Schengener Abkommens und daher haben deutsche Behörden wie z. B. Polizei, Zulassungsstellen, Ausländer- und Justizbehörden sowie Auslandsvertretungen Zugang zu dem System. Im SIS werden u. a. Ausschreibungen, d. h. Daten zu Personen und Sachen, gespeichert und Maßnahmen festgelegt, die für alle angeschlossenen Behörden abrufbar sind. Dies können z. B. Festnahmen, verdeckte bzw. gezielte Kontrollen oder die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von Gegenständen sein.

Um zu erfahren, ob und welche Daten zu Ihrer Person im SIS gespeichert sind, kann ein Antrag auf Auskunft nach Artikel 67 Verordnung (EU) 2018/1862 gestellt werden. Dieser ist zu richten an das:

Bundeskriminalamt

BdA4-Petenten

65173 Wiesbaden

E-Mail: ds-petenten@bka.bund.de

Wenn Sie möchten, dass Daten berichtigt oder gelöscht werden, müssen Sie sich an die ausschreibende Stelle wenden, die den Eintrag im SIS vorgenommen hat. Ein Berichtigungs- oder Löschantrag sollte begründet werden.

Wird Ihnen keine Auskunft erteilt oder ein Berichtigungs- oder Löschantrag abgelehnt, können Sie Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Antrag abgelehnt hat. Gegen einen abgelehnten Widerspruch können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage einlegen.

Nähere Informationen bietet auch ein Leitfaden der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Ausübung des Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechts in Deutschland (PDF).

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht kann Sie zu datenschutzrechtlichen Verfahrensfragen informieren oder überprüfen, ob Ihre Daten rechtmäßig gespeichert sind bzw. ob Sie eine vollständige Auskunft erhalten haben. Dazu wenden Sie sich bitte über die auf dieser Webseite angegebenen Kontaktmöglichkeiten an uns.