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Auskunft aus dem Visa-Informationssystem

Das Visa-Informationssystem (VIS) basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 767/2008. Es handelt sich um ein Informationssystem für den Austausch von Visa-Daten zwischen den sogenannten Schengen-Ländern. Die Hauptziele des VIS bestehen darin, die Verfahren der Visumbeantragung zu vereinfachen, Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen. Das VIS erleichtert den Datenaustausch bei Visumanträgen, dient jedoch auch zur Kontrolle von Visa. Zugang haben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mit Visaausstellung befassten Stellen. Auch deutsche Strafverfolgungsbehörden haben zu bestimmten Zwecken Zugriff auf die Daten. Zu den gespeicherten Daten gehören u. a. Identitätsdaten, Fingerabdrücke und digitale Lichtbilder.

Um zu erfahren, ob und welche Daten zu Ihrer Person im VIS gespeichert sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft nach Artikel 38 Absatz 1 i. V. m. Artikel 41 Verordnung (EG) Nr. 767/2008 an das Bundesverwaltungsamt richten. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Hierfür finden sich ein Antragsformular und Hinweise auf der Website des Bundesverwaltungsamts. Für eine postalische Auskunft ist der Antrag zu richten an das:

Bundesverwaltungsamt

Referat S I 6

50728 Köln

Wenn Sie möchten, dass Ihre Daten berichtigt oder gelöscht werden, können Sie dies ebenfalls beim Bundesverwaltungsamt beantragen.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht kann Sie zu datenschutzrechtlichen Verfahrensfragen informieren und Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte unterstützen. Dazu wenden Sie sich bitte über die auf dieser Webseite angegebenen Kontaktmöglichkeiten an uns.