Die Verfassung des Landes Brandenburg und das Grundgesetz gewährleisten ein Grundrecht auf Datenschutz. Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Innerhalb der Europäischen Union ist der Datenschutz weitgehend einheitlich geregelt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht führt als unabhängige Behörde die Aufsicht sowohl über die brandenburgischen öffentlichen als auch über nicht öffentliche Stellen, die ihren Sitz in Brandenburg haben. Sie informiert hier über rechtliche Grundlagen des Datenschutzes und ihre Auslegung sowie über die Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichtsbehörden.