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Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 28. Februar 2024 - Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen sich an CEF 2024: Beginn der koordinierten Aktion zum Auskunftsrecht

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Aktion „Coordinated Enforcement Framework (CEF)“ für 2024 gestartet. Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden werden sich an dieser Initiative zum Auskunftsrecht beteiligen.

Der EDSA hat auf Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Umsetzung des Auskunftsrechts als Thema seiner dritten koordinierten Aktion ausgewählt. Das Auskunftsrecht ermöglicht es Einzelpersonen, zu überprüfen, ob ihre personenbezogenen Daten von Organisationen gesetzeskonform verarbeitet werden. Es ist eines der wichtigsten und am häufigsten ausgeübten Rechte der Bürgerinnen und Bürger und fungiert regelmäßig als eine Art Türöffner für die Ausübung anderer Betroffenenrechte, etwa des Rechts auf Berichtigung und Löschung. Oft münden die entsprechenden Vorgänge in Beschwerden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Die verabschiedeten EDSA-Leitlinien und die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben dazu beigetragen, europaweit einen weitgehend einheitlichen Maßstab zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft herzustellen. Ziel der koordinierten Aktion in diesem Jahr ist es, zu beurteilen, wie Organisationen das Auskunftsrecht in der Praxis umsetzen und inwiefern zu konkreten Aspekten Anpassungen oder Klarstellungen der EDSA-Leitlinien oder eine weitere Sensibilisierung von Verantwortlichen oder Betroffenen durch die Datenschutzbehörden sinnvoll sein könnten.

Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein strukturierter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft durch Verantwortliche, der in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten koordiniert zum Einsatz kommen soll. In Deutschland nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern (LDA), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sowie der BfDI teil. Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden in einem Bericht des EDSA veröffentlicht werden.

Die koordinierte Aktion zum Auskunftsrecht ist die dritte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu optimieren. Frühere koordinierte Aktionen befassten sich im Jahr 2022 mit der Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor und im Jahr 2023 mit der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten.

Weitere Informationen (auf Englisch):

 

Über die Datenschutzkonferenz:

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

 

Kontakt:

Vorsitz der Datenschutzkonferenz 2024
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Telefon: 0431 988 1289

E-Mail: dsk2024@datenschutz.de

https://www.datenschutzkonferenz-online.de

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Aktion „Coordinated Enforcement Framework (CEF)“ für 2024 gestartet. Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden werden sich an dieser Initiative zum Auskunftsrecht beteiligen.

Der EDSA hat auf Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Umsetzung des Auskunftsrechts als Thema seiner dritten koordinierten Aktion ausgewählt. Das Auskunftsrecht ermöglicht es Einzelpersonen, zu überprüfen, ob ihre personenbezogenen Daten von Organisationen gesetzeskonform verarbeitet werden. Es ist eines der wichtigsten und am häufigsten ausgeübten Rechte der Bürgerinnen und Bürger und fungiert regelmäßig als eine Art Türöffner für die Ausübung anderer Betroffenenrechte, etwa des Rechts auf Berichtigung und Löschung. Oft münden die entsprechenden Vorgänge in Beschwerden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Die verabschiedeten EDSA-Leitlinien und die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben dazu beigetragen, europaweit einen weitgehend einheitlichen Maßstab zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft herzustellen. Ziel der koordinierten Aktion in diesem Jahr ist es, zu beurteilen, wie Organisationen das Auskunftsrecht in der Praxis umsetzen und inwiefern zu konkreten Aspekten Anpassungen oder Klarstellungen der EDSA-Leitlinien oder eine weitere Sensibilisierung von Verantwortlichen oder Betroffenen durch die Datenschutzbehörden sinnvoll sein könnten.

Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein strukturierter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft durch Verantwortliche, der in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten koordiniert zum Einsatz kommen soll. In Deutschland nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern (LDA), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sowie der BfDI teil. Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden in einem Bericht des EDSA veröffentlicht werden.

Die koordinierte Aktion zum Auskunftsrecht ist die dritte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu optimieren. Frühere koordinierte Aktionen befassten sich im Jahr 2022 mit der Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor und im Jahr 2023 mit der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten.

Weitere Informationen (auf Englisch):

 

Über die Datenschutzkonferenz:

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

 

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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E-Mail: dsk2024@datenschutz.de

https://www.datenschutzkonferenz-online.de