Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 L 676/09.F (V)

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 L 676/09.F (V)
Datum
07.05.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Ein Journalist begehrte vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise Einsicht in Akten der Bankenaufsicht zur Überprüfung bestimmter Kreditinstitute. Um die Öffentlichkeit aktuell unterrichten zu können, stellte er nach vorangegangener Ablehnung seines Begehrens einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Offenlegung der Unterlagen. Der Antrag wird vom Verwaltungsgericht unter Verweis auf die nicht mehr rückgängig zu machende Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung abgelehnt. Dem Antrag steht auch entgegen, dass das Anliegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird. Außerdem enthält der Beschluss Ausführungen zur Auslegung des Begriffs des "deutlich höheren Verwaltungsaufwands" im Zusammenhang mit der Art und Weise der Informationserteilung.
Schlagwort
Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Kosten, Prozessuales, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Verwaltungsaufwand
Download
7 L 676/09.F (V) - 07.05.2009
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang