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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 K 1645/09.F

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 K 1645/09.F
Datum
18.05.2010
Art der Entscheidung
Beweisbeschluss des Hauptsachegerichts ("in-camera"-Verfahren)
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die entscheidungserhebliche Frage, ob einer Herausgabe von Akten und Gutachten der Bankenaufsicht aus dem Jahre 2008 zur Überprüfung einer bestimmten Bank die im Rahmen der Prüfung auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zu berücksichtigende bereichsspezifische Verschwiegenheitspflicht aus dem Kreditwesengesetz entgegensteht, kann das Gericht nur in Kenntnis der entsprechenden Unterlagen entscheiden. Es fordert die Aufsichtsbehörde daher zur Vorlage dieser Unterlagen auf. Der Beschluss enthält ausführliche Darlegungen, weshalb andere Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zum Tragen kommen, so z.B. der Schutz der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben, der internationalen Beziehungen, der Beratung von Behörden sowie der vertraulich erhobenen Informationen und befasst sich mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands.
Schlagwort
Aussonderungen, Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Internationale Beziehungen
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7 K 1645/09.F - 18.05.2010
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang