Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 534.15
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 534.15
- Datum
- 27.06.2016
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht Berlin weist eine vor Ablauf der Sperrfrist erhobene Untätigkeitsklage als unzulässig zurück. Es begründet dies mit dem Erfordernis, ein Vorverfahren zu durchlaufen. Die Monatsfrist für die Bescheidung von Informationsansprüchen ist kein besonderer Umstand, der die regelmäßige Frist der Verwaltungsgerichtsordnung von drei Monaten verkürzen würde. Streitgegenstand war eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt zu einem Ermittlungsverfahren.
- Schlagwort
- Prozessuales
- Download
- 2 K 534.15 - 27.06.2016
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang