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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 16.19

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 16.19
Datum
23.06.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück und bestätigt deren Rechtsauffassung, nach der Bundesjustizminister bei der Erteilung einer auf ein konkretes strafrechtliches Ermittlungsverfahren bezogenen Weisung ausnahmsweise nicht als Behörde im funktionellen Sinne gehandelt, sondern als Organ der Strafrechtspflege. Deshalb ist ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht gegeben.
Schlagwort
Strafverfolgung, Begriffsbestimmung, Anwendungsbereich/Zuständigkeit
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12 B 16.19 - 23.06.2021
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang