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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 218.17

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 218.17
Datum
26.05.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Klägerin begehrte beim Bundeskanzleramt Zugang zu Unterlagen ehemaliger Bundeskanzler. Die Akten befanden sich jedoch nicht mehr in der Behörde, sondern waren im Besitz privater Dritter. Das Verwaltungsgericht Berlin stellt fest, dass weder das Informationsfreiheitsgesetz noch das Bundesarchivgesetz eine Pflicht zur Wiederbeschaffung dieser Unterlagen begründen. Außerdem formuliert das Gericht Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Informationszugangsantrags. Ein Anspruch auf Zugang zu Findmitteln besteht nicht.
Schlagwort
Existenz von Unterlagen, Bestimmtheit des Antrags, Konkurrierende Rechtsvorschriften
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2 K 218.17 - 26.05.2020
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang