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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 17/20

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 17/20
Datum
03.06.2022
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Es bestätigt, dass weder das Informationsfreiheitsgesetz noch das Bundesarchivgesetz eine Pflicht zur Wiederbeschaffung von Unterlagen ehemaliger Bundeskanzler begründen, die sich im Besitz privater Dritter befinden. Ebenso bestätigt es, dass kein Anspruch auf Zugang zu Findmitteln besteht. Eine thematische, inhaltliche Eingrenzung des Antragsgegenstands kann vom Antragsteller verlangt werden. Außerdem enthält das Urteil Ausführungen zu den in diesem Zusammenhang bestehenden Grenzen der Verpflichtung einer Behörde, einen umfangreichen Aktenbestand händisch zu durchsuchen.
Schlagwort
Verwaltungsaufwand, Bestimmtheit des Antrags, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Existenz von Unterlagen
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12 B 17/20 - 03.06.2022
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang