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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 10 C 2.22

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
10 C 2.22
Datum
23.03.2023
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision zurück: Weder das Informationsfreiheitsgesetz noch das Bundesarchivgesetz gewähren einen Anspruch auf die Wiederbeschaffung von Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung dort nicht mehr vorhanden sind. Zudem darf die Suche nach den beantragten Informationen in äußerst umfangreichen Aktenbeständen ausnahmsweise unterbleiben, wenn dies die Wahrnehmung vorrangiger Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde.
Schlagwort
Existenz von Unterlagen, Verwaltungsaufwand, Prozessuales
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10 C 2.22 - 23.03.2023
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang