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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 254/08

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
8 E 254/08
Datum
28.04.2008
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht ändert den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Im Hinblick auf die für das Ergebnis entscheidende Frage, ob die Tätigkeit der Polizeibehörden auf dem Gebiet der Strafverfolgung dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes entzogen ist, sieht das Gericht das Erfordernis einer Klärung, die den Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens übersteigt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Sicherheitsaspekte, Begriffsbestimmung
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Verfahrensgang