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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 118/08

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 118/08
Datum
20.03.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Werden Polizisten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft tätig, findet das Informationsfreiheitsgesetz auf die Angaben zu den polizeilichen Maßnahmen keine Anwendung. Die Aufgabe ist dem repressiven Bereich der Staatsanwaltschaft zugeordnet und nicht als Verwaltungsaufgabe zu klassifizieren. Maßnahmen der Strafverfolgung sind einheitlich als Maßnahme der Judikative anzusehen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist gegenüber den Staatsanwaltschaften nur im Rahmen von Verwaltungsaufgaben anwendbar.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Sicherheitsaspekte, Begriffsbestimmung
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26 K 118/08 - 20.03.2009
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang