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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 875/09
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
- Aktenzeichen
- 8 A 875/09
- Datum
- 07.10.2010
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Das Informationsfreiheitsgesetz ist auf die Tätigkeit der Polizeibehörden auf dem Gebiet der Strafverfolgung nicht anwendbar. Wird die Polizei zum Zweck der Strafverfolgung (repressiv) und nicht vorbeugend (präventiv) tätig, zählt sie zu den Behörden der Staatsanwaltschaft. Auf diese ist das Gesetz nur anwendbar, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Sicherheitsaspekte
- Download
- 8 A 875/09 - 07.10.2010 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang