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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 875/09

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
8 A 875/09
Datum
07.10.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Das Informationsfreiheitsgesetz ist auf die Tätigkeit der Polizeibehörden auf dem Gebiet der Strafverfolgung nicht anwendbar. Wird die Polizei zum Zweck der Strafverfolgung (repressiv) und nicht vorbeugend (präventiv) tätig, zählt sie zu den Behörden der Staatsanwaltschaft. Auf diese ist das Gesetz nur anwendbar, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Sicherheitsaspekte
Download
8 A 875/09 - 07.10.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang