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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Minden - 7 K 1041/14

Gericht
Verwaltungsgericht Minden
Aktenzeichen
7 K 1041/14
Datum
10.02.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen die Offenlegung von Gutachten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen. Die Behörde hatte die Einsichtnahme gewährt, die Herausgabe von Vervielfältigungen hingegen teilweise verweigert. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass der Einsichtnahme das Veröffentlichungsrecht nicht entgegensteht. Zwar stellt die Zugangseröffnung nach dem Umweltinformationsrecht eine Veröffentlichung dar. Allerdings ist die hier relevante Erstveröffentlichung bereits durch die Weitergabe der Gutachten an die Genehmigungsbehörde erfolgt. In einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nicht mit Gewissheit davon ausgehen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattfindet. Insofern haben die Klägerinnen bereits durch die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zumindest stillschweigend ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung gegeben. Das Teilurteil bezieht sich nur auf das Veröffentlichungsrecht, mangels Entscheidungsreife nicht auf das Vervielfältigungsrecht.
Schlagwort
Urheberrecht
Download
7 K 1041/14 - 10.02.2016
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang