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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 690/16

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
15 A 690/16
Datum
24.11.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht ändert das Teilurteil der Vorinstanz. Es stellt fest, dass die Vorlage von Genehmigungsunterlagen (es geht um einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie um ein Vogel- und ein Fledermausbestandsgutachten) in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren keine (Erst-)Veröffentlichung darstellt. Die Klägerinnen mussten hier nicht mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung rechnen. Die Zustimmung, dass mit der Antragstellung zugleich der Öffentlichkeit der Zugang zu dem Genehmigungsantrag und zu den Antragsunterlagen eröffnet werden soll, wird mit dem Genehmigungsantrag als solchem weder ausdrücklich noch konkludent erteilt. Infolgedessen greift die Gewährung eines Informationszugangs in das (Erst‑)Veröffentlichungsrecht der Klägerinnen ein. Urheberrechtlich geschützt ist gerade der Inhalt der Gutachten, nicht nur deren Form.
Schlagwort
Urheberrecht
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15 A 690/16 - 24.11.2017
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang