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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 1.18

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 1.18
Datum
26.09.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision des Beklagten zurück. Es stellt fest, dass ein in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegtes naturschutzfachliches Gutachten urheberrechtlichen Schutz genießen kann und mit der Einreichung bei der Behörde nicht im urheberrechtlichen Sinne veröffentlicht ist. Die Vorschrift des Urheberrechtsgesetzes zur Verwendung unveröffentlichter Werke in behördlichen Verfahren zielt nicht auf die Verwirklichung eigenständiger Informationszugangsansprüche. Das Bundesverwaltungsgericht stellt hinsichtlich des Werkbegriffs fest, dass am Erfordernis erhöhter Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines wissenschaftlichen Schriftwerks aus unionsrechtlichen Gründen nicht festzuhalten ist.
Schlagwort
Urheberrecht
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7 C 1.18 - 26.09.2019
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang