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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 7.14

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 7.14
Datum
28.07.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Landestransparenzgesetz (Rheinland-Pfalz), Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz), Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)
Kurztext
Im Revisionsverfahren setzt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Auswirkung von Rechtsänderungen, auseinander, die nach Erlass des Berufungsurteils eintreten. Hintergrund ist unter anderem eine Vorschrift des Transparenzgesetzes Rheinland-Pfalz, die ausdrücklich festlegt, dass auch über vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellte Anträge nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes zu entscheiden ist. Insoweit verweist das Bundesverwaltungsgericht das Urteil an die Vorinstanz zurück. Außerdem bejaht das Bundesverwaltungsgericht, dass sich der Gesetzgeber mit der Missbrauchsregelung im Rahmen der vom Unionsrecht gesetzten Grenzen bewegt hat. Der Kläger hatte Zugang zu sicherheitstechnischen Unterlagen eines Pharmaunternehmens beantragt.
Schlagwort
Missbräuchliche Antragstellung, Begriffsbestimmung, Prozessuales, Drittbetroffenheit
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7 C 7.14 - 28.07.2016
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang