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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 1 A 10999/13

Gericht
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
1 A 10999/13
Datum
30.01.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufungen gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück und bestätigt damit deren Feststellung, dass kein Missbrauch des Informationszugangsrechts vorliegt. Aus einer Gesamtschau der Umstände des Falls muss vielmehr darauf geschlossen werden können, dass die Antragstellung allein durch Motive geleitet ist, welche nicht die Förderung des Umweltschutzes bezwecken. Der Kläger hatte Zugang zu sicherheitstechnischen Unterlagen eines Pharmaunternehmens beantragt.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung, Drittbetroffenheit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales
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1 A 10999/13 - 30.01.2014
Quelle
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang