Rechtsprechungsdatenbank
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 1 A 10999/13
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
- Aktenzeichen
- 1 A 10999/13
- Datum
- 30.01.2014
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)
- Kurztext
- Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufungen gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück und bestätigt damit deren Feststellung, dass kein Missbrauch des Informationszugangsrechts vorliegt. Aus einer Gesamtschau der Umstände des Falls muss vielmehr darauf geschlossen werden können, dass die Antragstellung allein durch Motive geleitet ist, welche nicht die Förderung des Umweltschutzes bezwecken. Der Kläger hatte Zugang zu sicherheitstechnischen Unterlagen eines Pharmaunternehmens beantragt.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung, Drittbetroffenheit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales
- Download
- 1 A 10999/13 - 30.01.2014
- Quelle
- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
- Verfahrensgang