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Verwaltungsgericht Mainz - 3 K 859/12
- Gericht
- Verwaltungsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 3 K 859/12
- Datum
- 24.04.2013
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)
- Kurztext
- Eine Vielzahl von Anträgen auf Informationszugang eines einzelnen Antragstellers begründet noch keinen offensichtlichen Missbrauch. Vielmehr muss sich eine Behörde organisatorisch und personell auf die Bewältigung solcher Anträge einrichten. Etwas anderes gilt aber, wenn durch die Bearbeitung der Anträge die eigentliche Aufgabenbewältigung nicht nur vorübergehend erheblich beeinträchtigt wird. Das Urteil setzt sich ausführlich mit dem Missbrauchsbegriff und der Rechtsprechung hierzu auseinander. Der Kläger hatte Zugang zu sicherheitstechnischen Unterlagen eines Pharmaunternehmens beantragt.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung, Drittbetroffenheit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales
- Download
- 3 K 859/12 - 24.04.2013
- Quelle
- Landesrecht Rheinland-Pfalz
- Verfahrensgang