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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Mainz - 3 K 859/12

Gericht
Verwaltungsgericht Mainz
Aktenzeichen
3 K 859/12
Datum
24.04.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Eine Vielzahl von Anträgen auf Informationszugang eines einzelnen Antragstellers begründet noch keinen offensichtlichen Missbrauch. Vielmehr muss sich eine Behörde organisatorisch und personell auf die Bewältigung solcher Anträge einrichten. Etwas anderes gilt aber, wenn durch die Bearbeitung der Anträge die eigentliche Aufgabenbewältigung nicht nur vorübergehend erheblich beeinträchtigt wird. Das Urteil setzt sich ausführlich mit dem Missbrauchsbegriff und der Rechtsprechung hierzu auseinander. Der Kläger hatte Zugang zu sicherheitstechnischen Unterlagen eines Pharmaunternehmens beantragt.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Missbräuchliche Antragstellung, Drittbetroffenheit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales
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3 K 859/12 - 24.04.2013
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang