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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 4.11

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 4.11
Datum
03.11.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz, nach dem die Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben sind. Das Ministerium gehöre zu den zur Auskunft verpflichteten Behörden; eine Unterscheidung zwischen dem Verwaltungs- und Regierungshandeln eines Ministeriums sei nicht vorgesehen. Auch könne die Auskunft nicht mit dem Argument der Erfüllung verfassungsrechtlicher Pflichten oder dem Anspruch auf den Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen verweigert werden. Das Urteil stellt somit fest, dass das Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit der Bundesministerien gilt; Ausnahmetatbestände des Gesetzes sind eng auszulegen, um dem Gesetzeszweck zu genügen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Schutz besonderer Verfahren
Download
7 C 4.11 - 03.11.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang