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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 98.09

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 98.09
Datum
22.04.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Gegenstand des Antrags auf Informationszugang waren Stellungnahmen, die das Bundesjustizministerium in zwei Petitionsverfahren gegenüber dem Bundestag abgegeben hat. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass das Ministerium als Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes gehandelt hat. Im Petitionsverfahren vor dem Bundestag handelt ein Ministerium nicht für die Bundesregierung als Verfassungsorgan, sondern erfüllt seine Pflichten als Behörde des Bundes - eine typische Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Es unterfällt somit dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Vom Informationszugang ausgenommen sind nur die jeweilige Zusammenstellung aller eingeholten Informationen und die darauf beruhende umfassende Bewertung der Petition, nicht einzelne Aktenbestandteile in anderen Ausfertigungen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Schutz besonderer Verfahren
Download
2 K 98.09 - 22.04.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang