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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 13.10

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 13.10
Datum
05.10.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Herausgabe zweier Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird bestätigt. Die Offenlegung lässt sich nicht mit der Begründung verweigern, die streitige Information sei durch Regierungstätigkeit bzw. Erfüllung eines verfassungsmäßigen Auftrags der Regierung entstanden und als Bestandteil des Petitionsverfahrens dem Zugangsanspruch von vornherein entzogen. Das Ministerium hat die Stellungnahme als Behörde des Bundes im Wege des Verwaltungshandelns abgegeben. Nur weil die Auskunftspflicht gegenüber dem Petitionsausschuss ihre Grundlage im Verfassungsrecht hat, wird die Auskunfterteilung nicht zu einer Verfassungstätigkeit. Auch handelt es sich nicht um eine Umgehung der Vertraulichkeit des Petitionsausschusses, weil es sich um eine externe, durch eine Behörde erstellte und abgegebene Information handelt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Schutz besonderer Verfahren
Download
12 B 13.10 - 05.10.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang