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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 34.17

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 34.17
Datum
09.05.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurück. Dieses hatte festgestellt, dass das Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung des Bundeskartellamts auch nach Ergehen der Entscheidung dem Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen unterliegt. Der Prozess der Meinungsbildung wäre gefährdet, wenn das Votum als Diskussionsbeitrag eines Mitglieds der Beschlussabteilung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würde und der getroffenen Entscheidung gegenübergestellt werden könnte.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
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7 C 34.17 - 09.05.2016
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang