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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 530/16

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
15 A 530/16
Datum
18.10.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Das Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung des Bundeskartellamts unterliegt auch nach Ergehen der Entscheidung dem Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen, wenn die Herausgabe geeignet ist, diese zu beeinträchtigen. Eine sachgerechte und möglichst qualitätsvolle kartellrechtliche Entscheidung hat zur Vorbedingung, dass sie in ihrer Entstehung rein intern ist.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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15 A 530/16 - 18.10.2017
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang