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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 5012/13

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 5012/13
Datum
28.01.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht weist die Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Bundeskartellamts in Bezug auf den Informationszugang zum Votum des Berichterstatters einer Beschlussabteilung der Behörde ab. Dem Anspruch steht die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit entgegen. Das Votum ist essentieller Bestandteil der Beratungen und nicht nur vorbereitender Sachbericht; das Verfahren vor dem Bundeskartellamt ist mittels einer justizähnlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung mit besonders hohen rechtsstaatlichen Garantien versehen.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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13 K 5012/13 - 28.01.2016
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang