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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 B 42.15

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 B 42.15
Datum
23.11.2015
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde ab. Es begründet dies mit der nicht rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit. Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht die Berufung zurückgewiesen. Das Begehren des klagenden Insolvenzverwalters richtete sich auf die Zugänglichmachung von Kontoauszügen der Insolvenzschuldnerin. Dabei handelt es sich jedoch um Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung im Sinne der entsprechenden Ausnahmevorschrift des Hamburgischen Transparenzgesetzes.
Schlagwort
Schutz besonderer Verfahren
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7 B 42.15 - 23.11.2015
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang