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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 13 K 2920/12

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
13 K 2920/12
Datum
30.10.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Die durch den Insolvenzverwalter vom Finanzamt begehrte Erteilung eines Auszugs über das Konto der Insolvenzschuldnerin ist als Vorgang der Steuererhebung im Sinne der entsprechenden Vorschrift des Hamburgischen Transparenzgesetzes zu sehen. Nach dieser Regelung besteht kein Anspruch auf Zugang zu solchen Vorgängen. Ein Kontoauszug ist nicht von den eigentlichen Entscheidungen der Steuerfestsetzung und Steuererhebung zu trennen, weil sich aus ihm alle festgesetzten Steuern, die noch offenen Steuerschulden sowie die angefallenen Verzugszinsen ergeben. Das Verwaltungsgericht weist die Klage gegen die verwehrte Herausgabe des Kontoauszugs ab.
Schlagwort
Schutz besonderer Verfahren
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13 K 2920/12 - 30.10.2013
Verfahrensgang