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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 3 Bf 274/13

Gericht
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
3 Bf 274/13
Datum
23.06.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Transparenzgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, nach der ein Antrag des Insolvenzverwalters auf Herausgabe der Kontoauszüge der Insolvenzschuldnerin abzulehnen ist. Es verweist auf die Begründung des Verwaltungsgerichts, das die Kontoauszüge als Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung im Sinne einer entsprechenden Ausnahmevorschrift des Hamburgischen Transparenzgesetzes eingestuft hatte. Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung zurück.
Schlagwort
Schutz besonderer Verfahren
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3 Bf 274/13 - 23.06.2015
Verfahrensgang