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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 B 37.07

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 B 37.07
Datum
01.11.2007
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Schleswig-Holstein), Umweltinformationsgesetz (Schleswig-Holstein)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht zurück. Der Kläger begehrt die Einsicht in Unterlagen zu einem geplanten Flughafenausbau, dessen Verwirklichung aufgegeben wurde. Der Begriff der Umweltinformation umfasst keine Pläne, die bereits vor ihrer Verwirklichung aufgegeben wurden. Das Umweltinformationsgesetz Schleswig-Holstein definiert den Begriff des Bereithaltens nicht enger als die Umweltinformationsrichtlinie gemeinschaftsrechtlich vorgibt. Informationen werden danach für eine Behörde bereitgehalten, wenn sie bei einer selbst nicht informationspflichtigen Stelle angefallen sind und von dieser für eine Behörde aufbewahrt werden, die einen Anspruch auf Übermittlung dieser Information hat.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Prozessuales
Download
7 B 37.07 - 01.11.2007 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang