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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 4 LB 9/05

Gericht
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
4 LB 9/05
Datum
03.05.2007
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Schleswig-Holstein), Umweltinformationsgesetz (Schleswig-Holstein)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung und lehnt die Einsicht in Akten im Zusammenhang mit der Planung eines Flughafenausbaus ab. Auch in dem Fall, dass private Dritte Behörden im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes gleich stehen, ist nicht der Private, sondern allein die Behörde, die sich des Dritten zur Erfüllung ihrer Aufgabe bedient, anspruchsverpflichtet. Öffentlich-rechtlich ist eine Aufgabenstellung, wenn die Aufgabe der juristischen Person des öffentlichen Rechts durch eine öffentlich-rechtliche Bestimmung auferlegt ist. Aufgegebene, nicht verwirklichte Pläne können keine Umweltinformationen enthalten; Analysen und Annahmen zu (wahrscheinlichen) Umweltauswirkungen sind gegenstandslos geworden. Bewahrt eine Stelle bei ihr vorhandene Umweltinformationen im eigenen Interesse auf, so liegt kein "Bereithalten" für eine informationspflichtige Stelle vor. Die Einordnung als informationspflichtige Stelle setzt nach der Auffassung des Senats voraus, dass die Stelle im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Zuständigkeiten hat und öffentliche Aufgaben wahrnimmt und dabei unmittelbar in den Vollzug (auch) des Umweltrechts eingebunden ist.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
Download
4 LB 9/05 - 03.05.2007 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang