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Rechtsprechungsdatenbank

Oberlandesgericht Köln - 6 U 146/20

Gericht
Oberlandesgericht Köln
Aktenzeichen
6 U 146/20
Datum
12.05.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Das Oberlandesgericht Köln weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Es bestätigt damit deren Feststellung, dass kein Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung der Zusammenfassung eines Gutachten einer Bundesbehörde zum Krebsrisiko eines Pflanzenschutzmittels besteht. Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor.
Schlagwort
Urheberrecht, Veröffentlichung von Informationen
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6 U 146/20 - 12.05.2021
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang