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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Hessen - 6 A 1293/13

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Hessen
Aktenzeichen
6 A 1293/13
Datum
29.11.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Für die Geltendmachung des im Informationsfreiheitsgesetz vorgesehenen Ausschlussgrundes der nachteiligen Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit ist eine im Einzelfall belegbare Gefährdung dieser Aufgaben erforderlich. Einen unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand sieht der Verwaltungsgerichtshof nicht. Die Behörde muss ihre Organisationsstruktur und die organisatorischen Maßnahmen nach den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so einrichten, dass sie die für ihren Zuständigkeitsbereich typischen und üblichen Zugangsgesuche reibungslos bearbeiten kann. Schutzwürdigen Belangen Betroffener ist Rechnung zu tragen; hierzu zählen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie die geschützten personenbezogenen Daten Dritter. Im Ergebnis bestätigt der Verwaltungsgerichtshof damit die Entscheidung der Vorinstanz weitgehend.
Schlagwort
Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Verwaltungsaufwand, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
6 A 1293/13 - 29.11.2013
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang