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Verwaltungsgerichtshof Hessen - 6 A 1293/13
- Gericht
- Verwaltungsgerichtshof Hessen
- Aktenzeichen
- 6 A 1293/13
- Datum
- 29.11.2013
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Für die Geltendmachung des im Informationsfreiheitsgesetz vorgesehenen Ausschlussgrundes der nachteiligen Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit ist eine im Einzelfall belegbare Gefährdung dieser Aufgaben erforderlich. Einen unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand sieht der Verwaltungsgerichtshof nicht. Die Behörde muss ihre Organisationsstruktur und die organisatorischen Maßnahmen nach den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so einrichten, dass sie die für ihren Zuständigkeitsbereich typischen und üblichen Zugangsgesuche reibungslos bearbeiten kann. Schutzwürdigen Belangen Betroffener ist Rechnung zu tragen; hierzu zählen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie die geschützten personenbezogenen Daten Dritter. Im Ergebnis bestätigt der Verwaltungsgerichtshof damit die Entscheidung der Vorinstanz weitgehend.
- Schlagwort
- Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Verwaltungsaufwand, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 6 A 1293/13 - 29.11.2013
- Quelle
- Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
- Verfahrensgang