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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Trier - 5 K 923/05

Gericht
Verwaltungsgericht Trier
Aktenzeichen
5 K 923/05
Datum
18.01.2006
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz), Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)
Kurztext
Unter den Begriff des "Zustands" von Umweltbestandteilen fallen sowohl der "Ist-Zustand", als auch der "War-Zustand", es sei denn, den Altdaten kommt für die Bewertung des "Ist-Zustands" nur noch historische Bedeutung zu. Bei den Unterlagen zu Dioxinfunden in einer Tongrube handelt es sich daher um Umweltinformationen. Im Falle der Aussonderung schutzbedürftiger Daten (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) auf der Grundlage des Landesumweltinformationsgesetzes Rheinland-Pfalz bedarf es keiner Anhörung der betroffenen Firmen; sollen personenbezogene Daten offengelegt werden, ist eine solche jedoch erforderlich.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Aussonderungen, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten
Download
5 K 923/05 - 18.01.2006 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang