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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 8 A 10267/06

Gericht
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
8 A 10267/06
Datum
02.06.2006
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Auch die bei einer Behörde vorhandenen Informationen zu einem in der Vergangenheit liegenden Zustand der Umwelt sind vom Anspruch auf Umweltinformationszugang umfasst. Umweltinformationen, die der Behörde im Rahmen eines aufgrund einer europarechtlichen Verordnung - VO(EG) Nr. 882/2004 - geschaffenen Schnellwarnsystems zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel bekannt werden, sind nicht pauschal geheimhaltungsbedürftig, sondern unterliegen einer Einzelfallprüfung auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes. Ein Konkurrenzverhältnis beider Normen besteht nicht. Gegenstand des Informationsinteresses war die Belastung einer Tongrube mit Dioxin, das über den Zusatz im Tierfutter in die Nahrungskette gelangte. Das Urteil der Vorinstanz wird damit bestätigt.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
8 A 10267/06 - 02.06.2006 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang