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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Bayern - 5 BV 14.2683

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Bayern
Aktenzeichen
5 BV 14.2683
Datum
22.10.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 BV 14.2683 stellt die Fortführung des aufgeteilten Verfahrens 5 BV 10.1344 bezüglich der herkunftsländerübergreifenden Ausführungen aus den Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dar. Der Verwaltungsgerichtshof weist die Berufung zurück; es entscheidet auf der Grundlage der zuletzt vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Sperrerklärung ohne Durchführung eines in-camera-Verfahrens. Dem Zugangsanspruch steht der Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes entgegen, der eine Offenlegung ausschließt, wenn die Information einer speziell geregelten Geheimhaltungspflicht - hier handelt es sich um eine Verschlusssache mit dem Schutzgrad VS-NfD - unterliegt. Diese Einstufung ist materiell nicht zu beanstanden.
Schlagwort
Prozessuales, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
Download
5 BV 14.2683 - 22.10.2015
Verfahrensgang