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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 20 F 7.11

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
20 F 7.11
Datum
18.04.2012
Art der Entscheidung
Vorlagebeschluss des Fachsenats ("in-camera"-Verfahren)
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung
Kurztext
In einem Vorlagebeschluss stellt der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass die Weigerung der vom Hauptsachegericht geforderten Vorlage der in einem Verfahren aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes strittigen Herkunftsländer-Leitsätze durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtswidrig ist. Die entsprechende Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern belegt die Geheimhaltungsgründe nicht hinreichend bzw. ordnet sie den einzelnen beantragten Informationen nicht ausreichend zu. Die Sperrerklärung ist darüber hinaus wegen mangelnder Ermessensausübung rechtswidrig.
Schlagwort
Prozessuales
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20 F 7.11 - 18.04.2012
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang