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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Greifswald - 4 B 391/07

Gericht
Verwaltungsgericht Greifswald
Aktenzeichen
4 B 391/07
Datum
06.06.2007
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Verpflichtung der Vorlage von Unterlagen aus einem laufenden Verfahren zur Aufstellung eines Regionalplans ab. Neben der fehlenden Eilbedürftigkeit steht auch der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz des Erfolgs einer bevorstehenden Entscheidung dem Informationszugang entgegen. Auch auf der Grundlage des Landes-Umweltinformationsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist das behördeninterne Planungsstadium geschützt.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Entwürfe oder Vorarbeiten, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen
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4 B 391/07 - 06.06.2007
Verfahrensgang