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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 721/05

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 K 721/05
Datum
05.05.2006
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Da juristische Personen des Privatrechts vom Informationszugangsrecht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen, so ist, soweit eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben wird, um an behördliche Informationen zu gelangen, von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen.
Schlagwort
Antragsberechtigung
Download
26 K 721/05 - 05.05.2006 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang