Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 69.16
- Gericht
- Verwaltungsgericht Berlin
- Aktenzeichen
- 2 K 69.16
- Datum
- 26.01.2017
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Deutschen Bundestag, Zugang zu Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen. Bestimmte Angaben zu natürlichen Personen sind zu schwärzen. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes wird nicht durch die Regelungen des Parteiengesetzes verdrängt, weil beide keinen identischen Regelungsgegenstand haben.
- Schlagwort
- Antragsberechtigung, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- Download
- 2 K 69.16 - 26.01.2017
- Quelle
- Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
- Verfahrensgang