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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 69.16

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 69.16
Datum
26.01.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Deutschen Bundestag, Zugang zu Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen. Bestimmte Angaben zu natürlichen Personen sind zu schwärzen. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes wird nicht durch die Regelungen des Parteiengesetzes verdrängt, weil beide keinen identischen Regelungsgegenstand haben.
Schlagwort
Antragsberechtigung, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
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2 K 69.16 - 26.01.2017
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang