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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 10 C 16.19

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
10 C 16.19
Datum
26.01.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht ändert die Urteile der beiden Vorinstanzen. Diese hatten ein Recht auf Zugang zu Unterlagen, die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten sowie Parteispenden der durch die Fraktionen im Parlament vertretenen Parteien stehen, festgestellt. Im Gegensatz dazu urteilt das Bundesverwaltungsgericht, dass die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes einen Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausschließen. Die entsprechende Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes setzt nicht voraus, dass eine vorrangige Fachregelung dem Einzelnen einen individuellen, gerichtlich durchsetzbaren Zugangsanspruch verleiht.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Veröffentlichung von Informationen
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10 C 16.19 - 26.01.2017
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang