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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 185.11

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 185.11
Datum
14.09.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Auch Dokumentationen und Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sind vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes umfasst. Ausgenommen ist lediglich der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten. Bei der Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit; sie ist Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Mandatare, nicht aber bereits selbst parlamentarische Tätigkeit. Auch ist das Erstveröffentlichungsrecht der Bundestagsverwaltung durch eine Herausgabe der Dokumente nicht verletzt, weil nur der Kläger und nicht die Allgemeinheit entsprechende Kopien erhält. Eine Verletzung des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts könnte allenfalls eintreten, wenn der Kläger nach Informationszugang unerlaubt durch Vervielfältigung oder Verbreitung über die (gegebenenfalls) urheberrechtlich geschützten Werke verfügt (siehe Verwaltungsgericht Berlin, Urteil, 2 K 91.11, 01.12.2011).
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Urheberrecht, Begriffsbestimmung
Download
2 K 185.11 - 14.09.2012
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang