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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 K 180.14

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 K 180.14
Datum
25.02.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Streitgegenstand sind Protokolle von Beratungen des Bundeskabinetts zu einem Gesetzentwurf: eine Teilnehmerliste sowie ein Verlaufsprotokoll. Das Verwaltungsgericht entscheidet, dass zu Letzterem aus Gründen der Vertraulichkeit der Beratung und des Schutzes des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung kein Zugang gewährt werden muss. Auch nach Abschluss des Verfahrens können innerbehördliche Beratungen wegen des Wissens um eine später mögliche Offenlegung beeinträchtigt werden. Die entsprechende Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes schützt aber nur den Inhalt der Beratung, nicht die Anonymität der Teilnehmenden. Die Teilnehmerliste ist somit offenzulegen. Die Begründung des Verwaltungsgerichts befasst sich auch mit der Abwägung der jeweils entgegenstehenden Interessen.
Schlagwort
Interessenabwägung, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Personenbezogene Daten
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2 K 180.14 - 25.02.2016
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang